Waffenordnung auf unseren Conventions

Damit sich niemand auf einer der Conventions verletzt und um die Sicherheit aller Teilnehmer, Organisatoren und unschuldiger Nashis zu gewährleisten, wurden vom Veranstalter folgende Regeln bezüglich Waffen beziehungsweise Cosplay-Waffen festgelegt. Mit Veranstaltungsgelände/Convention Bereich ist bei der MiniMostiCon das City Center Amstetten, bei der MerryMostiMasCon die Messehalle Wieselburg und bei der MostiCon das zukünftige Messegebäude gemeint.

Sämtliche Waffen, die ihr auf das Gelände bringt müssen beim Betreten von unserer Waffenkontrolle begutachtet werden. Sowohl bei der MostiCon als auch bei der MerryMostiMasCon findet ihr die Waffenkontrolle gleich beim Haupteingang. Bei der MiniMostiCon findet ihr die Waffenkontrolle innerhalb des Geländes, gleich beim Infopoint (vorher Angekündigt). Sollten eure Waffen als nicht sicher eingestuft werden, behalten wir uns das Recht vor diese einzubehalten. Eure nicht zur Convention zugelassenen Waffen könnt ihr beim Verlassen am Ende der Veranstaltung wieder bei der Waffenkontrolle abholen. Handelt es sich jedoch um Waffen/Objekte, die sowohl von der Security als auch von der Waffenkontrolle nicht abgenommen/entgegengenommen werden dürfen ist bei legalem Besitz der Besucher des Geländes zu verweisen und bei illegalem Besitz die Polizei zu verständigen. Sollte dieser Fall eintreten ist die Security dazu berechtigt die Person anzuhalten bis die Polizei eintrifft (Anhalterecht). Bei der MiniMostiCon werden eure Waffen mit einem speziellen Bändchen markiert damit die Securities wissen, dass diese bereits kontrolliert wurden. Dies ist deshalb so, da es verschiedene Eingänge gibt und es bei der MiniMostiCon kein Eintritt verlangt wird. Es gilt also sich dieses sofort beim Betreten der MiniMostiCon zu holen.

Sollte einer unserer Securities einen Missbrauch waffenähnlicher Requisiten bemerken, dazu gehört das Herumschwingen in öffentlichen Räumen sowie das Gefährden von Besuchern der Convention, behalten wir uns das Recht vor diese als nicht sicher zu kategorisieren und zu konfiszieren. Ihr könnt euch diese nach der Convention wieder abholen. Dies gilt auch bei Waffen die zuvor von der Waffenkontrolle als „in Ordnung“ eingestuft wurden.

Sollten Waffen, welche durch Waffenkontrolle oder Security abgenommen wurden, für Cosplay-Aufführungen benötigt werden, muss dies unbedingt mit der Security und Cosplay-Jury besprochen werden. Falls ihr dies nicht tut; könnte es sein, dass ihr eure benötigten Requisiten für die Vorstellung nicht habt.

Waffen

Auf dem Veranstaltungsgelände der MiniMostiCon sind folgende Waffen strengstens verboten:

  • Sämtliche Waffen, die laut österreichischen Waffengesetz verboten sind und somit als illegal gelten.
    Dazu gehören unter anderem: sämtliche Schusswaffen, sämtliche Messer mit Stahlklingen (ebenso Klapp- oder Springmesser), Schwerter mit Stahlklingen, Baseballschläger, Golfschläger (sämtliche Hiebwaffen), etc. sowie Schlagwaffen (Bsp.: Schlagring), Pfefferspray, etc.
  • Funktionsfähige Feuerwaffen.
    Dazu gehören ebenso: Soft-Air-Waffen, Luftdruckgewehre und Pistolen, Spielzeugpistolen, Paintball Gewehre und Gaspistolen
  • Realistische Feuerwaffenattrappen
    Dazu gehören ebenso: Nachbauten, Nachempfindungen sowie Spielzeuge, die für funktionsfähige Feuerwaffen gehalten werden
  • Funktionsfähige Projektil-Waffen
    Dazu gehören ebenso: Wasserpistolen, Blasrohre, Wasserballone, Armbrüste, Pfeil & Bogen, Schleudern und Luftschlangenspray
  • Reizstoffsprühgeräte oder Chemische Waffen mit verschiedenen Reizgasen.
    Dazu gehören unter anderem: Pfefferspray, Senfspray, Tränengas, etc.
  • Pyrotechnische Gegenstände
    Dazu gehören unter anderem: Feuerwerkskörper, Knallkörper, Böller, etc.
  • Waffen oder Objekte, die aufgrund ihrer Schärfe und Spitze, oder durch ihre Bauart oder Eigenschaft als gefährlich eingestuft werden und somit zu Verletzungen führen können sind verboten.
  • Elektrizität abgebende Geräte.
    Dazu gehören unter anderem: Taser, Elektroschockpistolen, Viehtreiber, etc.
  • Laserpointer die eine Stärke von über 1mw Abstrahlleistung erzielen.
  • Geräte, welche zur Personenabwehr Licht oder Akustik abgeben.
  • Waffen, in denen Metall verarbeitet ist, welches geschärft wurde
    Beispiele sind hier: Cosplaywaffen mit Metallklingen
  • Waffen mit geschärften Metallklingen
    Dazu gehören ebenso: Stockdegen, Klappmesser, Äxte, Dolche, Schwerter, Shuriken, Messer und Kunais
  • Stumpfe Waffen
    Dazu gehören ebenso: Schlagringe, Nunchakus, Keulen, Teleskopstäbe, Baseballschläger und Golfschläger
  • Verborgene Waffen
  • Waffen die Scharf/Spitz sind beziehungsweise Waffen, die durch ihre Bauart oder Eigenschaft gefährlich sind und jemanden verletzen könnten.
    Dazu gehören ebenso: angespitzte Besenstiele
  • Instrumente, die exzessiven Lärm erzeugen
    Dazu gehören unter anderem: Grenade Horns, Grenade Whistles, Vuvuzelas etc.
  • Harte Requisiten-Waffen
    Dazu gehören ebenso: Waffen aus Metall/Glasfaser und Glas

 

Teils gestattete Waffen sind:

 

  • Waffen die größer als 2 Meter sind
    Verboten, wenn: sie die Einrichtung der Veranstaltungshalle beschädigen können, andere Besucher sowie Aussteller gefährden
  • Waffen aus Metall oder Hartholz (je nach Größe oder Bauart)

 

Erlaubte Waffen sind:

  • Alle anderen Arten von Waffen sind somit erlaubt
    Solange sie nicht: eine Länge von mehr als 2m haben, gegen keine andere Richtlinie verstoßen
  • Erlaubte Materialien sind:
    Schaumstoff, Styropor, Balsaholz, Spanholz, Larp Waffen, Pappe, etc.

Erlaubte Waffen werden ebenso bei der Waffenkontrolle kontrolliert!

Zubehör

darf mitgenommen werden.

Solange:

  • euer Zubehör keine unserer oben angeführten Richtlinien verletzt
  • euer Zubehör von einem Security im Eingangsbereich genehmigt wird

Waffen für Bühnen-Auftritte

Da wir dafür verantwortlich sind, dass weder Personen noch wertvolle Güter zu Schaden kommen, ist die Security dazu angehalten, die tatsächliche Gefahr solcher Gegenstände einzuschätzen und das weitere Mitführen entweder zu genehmigen oder mit Auflagen zu sanktionieren. Natürlich wollen wir niemanden einen wichtigen Teil seines Kostüms verbieten. Deswegen, sollte eine Waffe nicht zugelassen werden, der Cosplayer diese aber für einen Auftritt benötigen, ist dies, in vorheriger Absprache mit der Security möglich. In besagtem Zeitraum ist dieser dann berechtigt neben einer Aufsicht (Security) seine benötigte Requisite auf der Bühne zu verwenden. Danach muss sie jedoch wieder abgegeben werden (der Security nimmt diese mit).

Warnungen

Beim Ersten Verstoß gibt es eine Verwarnung des Securities, sollte es jedoch zu einem zweiten Regelverstoß kommen wird der Gegenstand konfisziert. Wie bereits erwähnt kann dieser nach der Veranstaltung oder beim Verlassen des Geländes wieder mitgenommen werden. Sollte dieser Gegenstand jedoch bei einem Auftritt gebraucht werden ist eine Absprache mit Security und Cosplay-Jury notwendig.

Damit niemand verletzt wird, damit meinen wir sowohl euch selbst und unsere anderen Besucher, und wir die Convention in vollen Zügen genießen können, bitten wir euch sorgfältig mit euren Waffen umzugehen.