Hausordnung auf unseren Conventions
Auf der Convention gibt es bestimmte Regeln, welche von unseren Besuchern bei Betreten des Veranstaltungsgeländes eingehalten werden müssen. Mit Veranstaltungsgelände/Convention Bereich ist bei der MiniMostiCon das City Center Amstetten, bei der MerryMostiMasCon die Messehalle Wieselburg und bei der MostiCon das zukünftige Messegebäude gemeint.
● Veranstalter, Organisatoren, CrewMitglieder und die Security sind auf der MiniMostiCon durch spezielle T-Shirts oder Warnwesten gekennzeichnet. Die Anweisungen der soeben genannten Personen müssen befolgt werden. Sollte es zu einer Groben Störung der Veranstaltung kommen, kann dies eine Anzeige nach sich ziehen (siehe §285 StGB). Bei den T-Shirts der Organisatoren sowie CrewMitglieder gibt es ein Datum, damit diese nicht mit denen des Vorjahres verwechselt werden können.
● Es gilt auf der MostiCon sowie MerryMostiMasCon, wie auf fast jeder Veranstaltung, eine Eintrittsgebühr zu bezahlen um diese besuchen zu dürfen. Diese Gebühr wurde von den Veranstaltern festgelegt und ist nicht verhandelbar. Das Areal darf nur mit einem gültigen Ticktet betreten werden. Tickets, welche online gekauft wurden müssen am Badge-Schalter getauscht werden (Lanyards bekommt ihr ebenfalls dort). Solltet ihr noch kein Ticket bei unseren Partnern gekauft haben oder online, könnt ihr dieses beim Haupteingang an unserer Kassa kaufen. Badges müssen sichtbar am Körper getragen werden und können jederzeit vom Veranstalter oder den dazu befugten Personen überprüft werden. Einzige Ausnahme hierbei ist die MiniMostiCon!
● Die Hausordnung gilt für den gesamten Convention-Bereich. Sollte jemand gegen diese Regeln Verstoßen und somit sowohl die Veranstaltung als auch die Besucher stören, hat der Veranstalter oder ein Security das Recht diese Person von der Veranstaltung auszuschließen (alle Conventions). Ein Recht auf Rückerstattung der Eintrittsgebühren gibt es in diesem Fall nicht (MostiCon; MerryMostiMasCon)
● Auf der MostiCon gilt das österreichische Jugendschutz Gesetz, Jugendlichen unter 16 Jahren ist somit der Aufenthalt nur bis 22:00 Uhr gestattet. Sollte der Veranstalter oder einer der Securities jemanden finden der unter 16 Jahre ist, hat dieser das Recht diese Person von unserem Gelände zu verweisen (alle Conventions). Ein Recht auf Rückerstattung der Eintrittsgebühren gibt es in diesem Fall nicht (MostiCon; MerryMostiMasCon).
● Fluchtwege müssen zu jeder Zeit freigehalten werden, Fluchtweg Leuchttafeln dürfen nicht verdeckt werden.
● Es ist den Besuchern nicht gestattet sowohl Glasflaschen als auch schwere Metallflaschen auf das Veranstaltungsgelände zu bringen. Sollten diese von einem Security entdeckt werden, hat dieser das Recht diese sofort zu entfernen. In diesem Fall bekommt der Besucher diese nicht Zurück und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
● Mitnahme, Verkauf, Konsum und Weitergabe von Drogen ist strengstens verboten. Sollte ein Verstoß bekannt werden, ist der Veranstalter dazu verpflichtet diesen anzuzeigen. Des Weiteren werden Personen, die Drogen auf der Veranstaltung besitzen von der Veranstaltung ausgeschlossen (alle Conventions). Ein Recht auf Rückerstattung der Eintrittsgebühren gibt es in diesem Fall nicht (MostiCon; MerryMostiMasCon).
● Der Konsum von Speisen, Getränken und Tabakwaren ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt. Der Konsum von alkoholischen Getränken und Speisen ist nur ab 18 Jahren erlaubt und darf nur in dafür vorgesehene Bereiche ausgeschenkt/ausgegeben beziehungsweise konsumiert werden (Lichtbildausweis nötig). Dazu gehören sowohl Bier als auch Most. Mitnahme, Verkauf und Weitergabe von alkoholischen Getränken ist jedoch untersagt. Die Weitergabe oder der Verkauf von alkoholischen Getränken, welche auf der Convention gekauft wurden, an Minderjährige ist strengstens verboten und kann zur Anzeige führen. Die Person wird somit von der Veranstaltung ausgeschlossen (alle Conventions) und hat kein Recht auf Rückerstattung der Eintrittsgebühren (MostiCon; MerryMostiMasCon).
● Im Gebäude selbst herrscht striktes Rauchverbot, es gibt dafür eigens vorgesehene Bereiche. Rauchen außerhalb des Gebäudes ist natürlich erlaubt.
● Sowohl der Verkauf von Waren als auch das Auslegen von Flyern und aufhängen von Plakaten beziehungsweise aufstellen von Roll-Ups, müssen vorher mit dem Veranstalter abgesprochen werden. Ohne Absprache und Zustimmung ist dies verboten.
● Sollte es auf der Convention zu Straftaten kommen, hat der Veranstalter das Recht die Polizei zu informieren und Anzeige zu erstatten. Schäden aller Art sind untersagt, jegliches Inventar, Einrichtungsgegenstände, Wände, Fenster, etc. dürfen nicht beschädigt werden. Bei Schäden haftet der Verursacher.
● Bild- und/oder Tonaufzeichnungen von unseren Veranstaltern, Organisatoren, CrewMitgliedern und der Security sind ohne deren Einwilligung nicht erlaubt.
● Bis auf Widerruf ist das Herstellen von Bild-und/oder Tonaufzeichnungen auf der Veranstaltung gestattet. Aufnahmen in WC-Anlagen und Umkleidekabinen sind jedoch ohne vorheriges Wissen des Aufgenommenen nicht gestattet. Mit der Teilnahme an der MostiCon, MiniMostiCon oder MerryMostiMasCon stimmt der Besucher somit zu, dass im Rahmen der Veranstaltung sowohl Fotografien als auch Videoaufnahmen von ihm entstehen könnten und diese veröffentlicht werden dürfen. Anspruch auf Entgelt besteht hier jedoch nicht. Es besteht auch kein Einspruchsrecht gegen die Veröffentlichung.
● Bild- und/oder Tonaufzeichnungen von den Waren der Händler/Künstler ist nur nach deren Einwilligung erlaubt.
● Bild- und/oder Tonaufzeichnungen für Pressetätigkeiten müssen vorher vereinbart werden, das Pressemitglied bekommt dafür ein spezielles Ticket. Mit diesem Ticket hat dieser Zutritt auch hinter die Kulissen. Hier gelten jedoch auch die oben bereits angeführten Ausnahmen. Anmeldungen sind nur im Vorhinein per Mail möglich: office@mosticon.com
● Jede Person, die das Gelände betritt, erklärt sich damit einverstanden, dass von ihr kostenlos Ton- und Bildaufnahmen gemacht werden, von denen mittels direktem oder zeitversetztem Video-Display, direkter oder zeitversetzter Übertragung oder einer anderen Transmission oder Aufzeichnung, Fotos oder anderer gegenwärtiger und/oder zukünftiger Medientechnologien kostenlos Gebrauch gemacht werden kann.
● Jede Person, die das Gelände betritt, anerkennt, dass sie Ton- und /oder Bildaufzeichnungen nur zum Privatgebrauch machen und/oder übertragen darf. Auf jeden Fall ist es strengstens verboten, über das Internet, Radio, Fernsehen oder andere gegenwärtige und/oder zukünftige Medien Ton- und/oder Bildmaterial ganz oder teilweise zu übertragen oder andere Personen bei der Durchführung solcher Aktivitäten zu unterstützen. Davon ausgenommen sind Vertreter der Presse und elektronischen Medien, die über eine Akkreditierung durch den Veranstalter verfügen.
● Sollte eine TV-Anstalt Aufzeichnungen eines Besuchers, im Zusammenhang mit der Veranstaltung, besitzen und diese im Fernsehen ausstrahlen, erteilt der Besucher diesem Sender seine Zustimmung. Diese Aufzeichnungen dürfen nun entschädigungslos ohne zeitliche oder räumliche Einschränkungen mittels jedem technischen Verfahren ausgewertet werden.
● Unsere Waffenregeln findet ihr gesondert angeführt auf unserer Homepage.
● Des Weiteren möchten wir hier noch einmal darauf hinweisen, dass das Mitführen von Gegenständen, welche sowohl zur Gefährdung anderer führen oder als Waffe benutzt werden können, strikt untersagt ist. Gegenstände, welche als gefährlich eingestuft werden, werden von unserem Security-Team bis zum Verlassen der Veranstaltung in Verwahrung genommen. Diese könnt ihr dann beim Waffencheck wieder abholen. Ist der Besitz des Gegenstandes in Österreich nicht gestattet, so ist der Gegenstand an die österreichische Exekutive zu übergeben. Die Person wird in diesem Fall von der Veranstaltung ausgeschlossen und muss das Gelände verlassen (alle Conventions). Der Besucher hat kein Recht auf Rückerstattung der Eintrittsgebühren (MostiCon; MerryMostiMasCon).
● Bei allen Conventions gilt es das Ampel-System für unsere Cosplay Gäste sowie Besucher zu berücksichtigen. Mehr Informationen findet ihr unter Cosplay Information.
● Bei der Teilnahme an den Wettbewerben erklären sich die Teilnehmenden Einverstanden, dass:
o Die Regeln gelesen wurden und man mit ihnen vertraut ist
o Die Regeln eingehalten werden
o Die MostiCon/MiniMostiCon/MerryMostiMasCon die Daten Intern verwenden darf (Keine Weitergabe an Dritte)
o Unsere jungen Teilnehmer die nötigen Einverständnisse von Erziehungsberechtigten haben
● Ausgenommen von den oberen zwei Beschränkungen sind alle vom Veranstalter genehmigte Personen und Mitglieder der österreichischen Exekutive.
● Tiere sind auf der Convention verboten
● Der Veranstalter bittet alle Teilnehmer die geltenden Corona Regelungen der Regierung, welche zum Zeitpunkt der jeweiligen Messe geltend sind einzuhalten. Dazu zählen zum Beispiel Mundschutz, Abstand, Handhygiene sowie ausreichend Abstand. Ob und welche Regelungen davon in kraft treten, werden vor der jeweiligen Veranstaltung im vorhinein sowohl auf unserer Homepage als auch auf den Social Media Seiten bekanntgegeben. Änderungen sind vorbehalten.
Wir bedanken uns für euer Verständnis!
Euer MostiCon Team